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reparaturbedingungen
Alle
Aufträge über Reparaturen, Revisionen, Instandsetzungen, Überprüfungen
oder Änderungen, ausgenommen Garantieleistungen, erfolgen ausschließlich
zu den nachstehenden Bedingungen.
Ausführung der Reparatur
Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers erstellt. Die durch Erstellung des Voranschlags
entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen, sofern anschließend
kein Auftrag erteilt wird.
Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bei
uns anzuliefern. Wir sind berechtigt auch solche Fehler zu beheben, die
sich erst während der Reparatur zeigen und deren Beseitigung für die
Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit notwendig ist. Dies gilt
nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines genau
bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen
Arbeiten ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten würde und der
Auftraggeber die zusätzlichen Arbeiten nicht genehmigt.
Gewährleistung
Offentsichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des
Reparatur-gegenstandes schriftlich geltend gemacht werden. Für nicht
rechtzeitig angezeigte Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst grundsätzlich auf die
Nachbesserung. Wir können nach unserer Wahl statt nachzubessern auch
einwandfreien Ersatz für mangelhafte Austauschteile liefern. Der
Auftraggeber kann nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages
oder die Herabsetzung des Reparaturpreises verlangen, wenn die
Nachbesserung keinen Erfolg hat, von uns verweigert oder nicht in
angemessener Frist ausgeführt wird.
Haftung
Für Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haften
wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
Hiervon bleiben etwaige Ansprüche des Auftraggebers, soweit sie auf
unserem Leistungsverzug, einer von uns vertretenen Unmöglichkeit der
Leistung oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen,
unberührt.
Zahlung
Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug und beinhalten, sofern nicht
anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche Spesen gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten sind nach Abschluss der Arbeiten
sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden die von unserer Bank jeweils
berechneten Zinsen und Spesen in Rechnung gestellt.
Abholung
Wird der Reparaturgegenstand nicht bis 4 Wochen nach Fertigstellung der
Reparatur/Revision abgeholt, berechnen wir danach, sofern der
Rechnungsbetrag noch nicht beglichen wurde, zusätzlich 5,- €
Lagergebühren je angefangener Woche.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
Stand
16.01.2011
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